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Gute Nachrichten für pflegende Angehörige

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Foto: Die Johanniter

Leistungsverbesserungen durch das Pflegestärkungsgesetz 1
Johanniter-Tagespflege in Lüdenscheid freut sich auf neue Tagespflegegäste

Lüdenscheid – Gegenwärtig sind in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden ungefähr 70 Prozent zu Hause versorgt. Schätzungsweise werden im Jahr 2030 etwa 3,5 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen sein. Deshalb weitet die Bundesregierung mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 1 die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige aus.

Neu ist, dass alle Pflegebedürftigen – auch ohne demenzielle Einschränkungen – einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben. Ab dem 1. Januar 2015 haben alle Pflegebedürftigen einen zusätzlichen Leistungsanspruch auf 104 Euro monatlich, wofür Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Anspruch genommen, wie z.B. den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung, wie sie die Johanniter in Lüdenscheid, Philippstraße seit vielen Jahren betreiben.

Foto: Die Johanniter

Das Pflegestärkungsgesetz bedeutet mehr Zeit und Entlastung für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege).

Durch das Pflegestärkungsgesetz 1 wird die komplizierte Verrechnung von Leistungsansprüchen in der häuslichen Pflege und der Tagespflege abgeschafft.

Das heißt: Pflegebedürftige können die Tagespflege in Anspruch nehmen, ohne dass es sich negativ auf ihren Leistungsanspruch in der häuslichen Pflege oder auf ihr ausgezahltes Pflegegeld auswirkt. Somit stehen für die Tagespflege zusätzliche Beträge zur Verfügung. Das ist eine deutliche Leistungsverbesserung und stärkt die Tagespflege. Für Menschen mit einer … Weiterlesen


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